Der "Flex-Deckel" ist erreicht. Karenzzeit bis 30.11.2020!

Endspurt: Was ist zu beachten, wenn man noch flexibilisieren will?

Der Deckel für die Flexibilitätsprämie war im Energie-Sammelgesetz auf 1.000 MW gesenkt worden. Er wurde nicht schon im März oder April 2019 erreicht, sondern näherte sich in Trippelschritten, bis es im Juli so weit war. Das wurde am 31. August 2019 veröffentlicht. Nach Mitteilung der Bundesnetzagentur gilt die Karrenzzeit nun bis 30. November 2020.

Die Planung neuer Projekte endet aber dennoch schon jetzt, denn die BImSchG-Genehmigung dauert meistens einfach (zu) lange. Was ist zu beachten, wenn man noch flexibilisieren will?

Im Dezember 2017 wurde im Energiesammelgesetz der „Flexdeckel“ reformiert, um den Betreibern Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die vorher völlig unkalkulierbare Ausschlussfrist für die Flexprämie wurde auf den 16. Monate nach Erreichung des Deckels verlängert. Im Gegenzug wurde der Deckel auf 1.000 MW herabgesetzt.

Eigentlich wäre es nach dem Datum der Deckelerreichung gegangen. Doch die Bundesnetzagentur intepretiert den Gesetzestext vorsorglich zugunsten der Betreiber. Erst die Veröffentlichung sieht die BNetzA (wohl irrtümlich) als Beginn der Karenzzeit. Dadurch ergibt sich, dass der Betreiber die Flexprämie für Anlagen verlangen kann,

"c) wenn der Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie erforderlichen Angaben an das Register übermittelt hat und

d) sobald ein Umweltgutachter mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien bescheinigt hat, dass die Anlage für den zum Anspruch auf die Flexibilitätsprämie erforderlichen bedarfsorientierten Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik technisch geeignet ist"

Anlagenbetreiber, die auf den Fahrplanbetrieb umstellen wollen, sollten ihr Flexibilisierungsprojekt nur noch starten, wenn sie das Umweltgutachten über den Flex-Probebetrieb sicher noch vor dem 30.11.2019 bei der BNetzA einreichen können. Bis dahin können die bereits laufenden Projekte also noch fertiggestellt werden.

Fast immer muss aber bei den Flexibilisierungsprojekten eine Genehmigung nach BImSchG beantragt werden. Dadurch dauert die Planung und Umsetzung solcher Projekte oft länger als 16 Monate.

Wer als Betreiber jetzt noch starten will, demist dringend zu empfehlen, die professionelle Begleitung durch einen „Flex-Lotsen“ in Anspruch zu nehmen. Diese Planer und Berater haben wertvolle praktische Erfahrung.

Mit dem absehbaren Ende der Flexprämie wird leider der gerade erst in Gang gekommene Trend zur konsequenten Flexibilisierung abgewürgt.

Ausweg wäre, dass die Regelungen zur Flexprämie erneut reformiert und der Flexdeckel beseitigt wird.

Doch damit allein ist es nicht getan, denn es gibt nur noch wenige Anlagen mit 10 Jahren Prämienanspruch. Die Flexprämie muss also zukünftig – in gleicher Gesamthöhe – auch in einem kürzeren Zeitraum ausgezahlt werden können.

Die verkürzte Flexprämie sollte auch solchen Betreiber angeboten werden, die schon einmal zu früh oder zu klein flexibilisiert haben. Dadurch würde einem Großteil der Betreiber die Möglichkeit gegeben, die in der Anfangsphase diese Chance verpasst haben, ihre Anlage umzubauen und somit zukunftsfähig zu machen.

Das zu erreichen, ist das wichtigste politische Ziel der Flexperten.

Den Vortrag finden Sie hier